LEVIDOR Qualitätsversprechen

“…Unseren Kunden jederzeit höchste Qualität zu bieten, ist ein elementarer Bestandteil der LEVIDOR Unternehmensphilosophie. Daher bieten wir Verbrauchern eine freiwillige Herstellergarantie* von dreißig Jahren auf unsere Produkte. Voraussetzungen und Einzelheiten finden Sie in den nachfolgenden Garantiebedingungen….”

und weiter heisst es:

"...30 Jahre Garantie als Bestandteil der LEVIDOR Firmenphilosophie..."

Alle HANSAGLAS Glasschiebetüren enthalten hochwertigste Komponenten vom renomierten Zulieferer LEVIDOR, einem Marktführer im Glasbeschlag-Bereich. Die Herstellergarantie wird vollumfänglich, unter den genannten Rahmenbedingungen an den Verbraucher weitergereicht.

LEVIDOR Garantiebedingungen

Allgemeines

LEVIDOR übernimmt gegenüber Verbrauchern für LEVIDOR-Produkte, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch LEVIDOR oder seine Erfüllungsgehilfen.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat von LEVIDOR, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.

Garantieschutz

Gültig für LEVIDOR-Produkte, die Erstkunden ab dem 01.05.2019 erworben haben (Kaufbeleg): LEVIDOR garantiert Verbrauchern, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

 
Diese Garantie gilt für eine Frist von 30 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
Schriftliche Fehleranzeige
 

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber LEVIDOR oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden).

LEVIDOR ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

Leistungen im Garantiefall

LEVIDOR steht es frei, das Produkt instandzusetzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten.

Regelfall ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens LEVIDOR durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen lässt. In diesem Fall deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich LEVIDOR per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt LEVIDOR die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produkts. Der Verbraucher hat das Produkt zugänglich zu machen.

Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist LEVIDOR berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von LEVIDOR bzw. zu und von dem Händler, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produkts oder jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch LEVIDOR vorgenommen werden. Stimmt LEVIDOR der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt LEVIDOR die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten. Der Verbraucher ist verpflichtet, das neue Produkt beim nächstgelegenen LEVIDOR-Händler selbst abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Sofern LEVIDOR eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Verbraucher das Produkt zurück und LEVIDOR erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der LEVIDOR-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von LEVIDOR.

Dazu zählt unter anderem, aber nicht abschließend, dass Zulauf-Wasserrohre insbesondere vor der Produktinstallation oder nach Baumaßnahmen entsprechend den gültigen Normen fachgerecht durchgespült werden, Installationen den beigelegten Schaubildern entsprechen und der Arbeitsdruck im Wassernetz auf die technischen Bestimmungen hin überprüft wird.

Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.levidor.com zur Verfügung.

Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:

Verschleißteile, wie z. B. Dämpfer, Dichtungen, Lager durch Verschleiß;
zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Glas, durch Bruch;
Verbrauchsmaterial, durch Verbrauch;
geringfügige Abweichungen der LEVIDOR-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden sowie
Schäden, die durch das mangelhafte LEVIDOR-Produkt entstanden sind
Ausstellungsprodukte u. ä.

Die Gültigkeit der Garantie endet bei:

Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.levidor.com zur Verfügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung;
Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen;
Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind – bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet;
unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme;
mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;
Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.

Nichteingreifen der Garantie

Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.

Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet LEVIDOR im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.

Gesetzliche Rechte

Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Hamburg, Deutschland. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Hamburg, Deutschland.

LEVIDOR eine Marke der
HADECO UG (haftungsbeschränkt)
Peutestr. 53
20539 Hamburg
Deutschland

*Für alle anderen Produkte gelten gesetzliche Gewährleistungs- bzw. Garantiebestimmungen für Verbraucher

Stand: September 2023

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